Schutzkonzept und Multiplikatorenschulung

Präventionsarbeit in Bezug auf sexualisierte Gewalt und Übergriffe ist sehr wichtig und unbedingt notwendig. Seit vielen Jahren existieren bereits sogenannte Selbstverpflichtungserklärungen für Haupt- und Ehrenamtler/innen unserer Gemeinde, sofern sie mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Auch gezielte Fortbildungen, Projekte und Aktionen sind ein fester Bestandteil in unserer Arbeit mit Schutzbefohlenen.

Seit dem 1. Januar 2021 gilt ein neues Kirchengesetz. Vieles, was bisher im Rahmen der freiwilligen Selbstverpflichtung geschehen ist, ist jetzt gesetzlich verbindlich. Das ist aus unserer Sicht auch gut so!

Somit sind alle Kirchengemeinden dazu verpflichtet, ein Schutzkonzept zu entwickeln, verschriftlichen und umzusetzen. Damit kirchliche Räume weiterhin Schutzräume sind und nicht zu Tatorten werden, sind folgende Maßnahmen notwendig:

  • Durchführung einer Potenzial- und Risikoanalyse
  • Erstellen eines Schutzkonzeptes mit grundlegenden Maßnahmen der Intervention
  • Regelmäßige und verpflichtende Schulungen aller Haupt- und Ehrenamtler/innen

Alle in unserer Gemeinde tätigen Personen müssen für das Thema Sexualisierte Gewalt sensibilisiert werden. Gemeinsam ist es wichtig, eine Kultur der Achtsamkeit zu lernen und zu leben.

Vom Presbyterium wurden Frau Nicole Förster und Frau Nicole Höltge als Prozessbegleiterinnen und Ansprechpartnerinnen vor Ort berufen. Die benötigte Potenzial- und Risikoanalyse wurde bereits durchgeführt und verschriftlicht. Das umfassende Schutzkonzept findet sich derzeit in Arbeit.

Die zwei Prozessbegleiterinnen haben sich bereits durch die Landeskirche zu Multiplikatorinnen ausbilden lassen, um entsprechende Schulungen für Haupt- und Ehrenamtler/innen unserer Gemeinde durchführen zu können.

Mehr Informationen zur Präventionsarbeit in den evangelischen Landeskirchen und der Diakonie finden Sie unter:  www.hinschauen-helfen-handeln.de