EKiR: Über die Trauung
Die evangelische Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung mit Gebet, Liedern, Worten aus der Bibel, Predigt und dem Segen. Die Eheleute bekennen, dass sie sich gegenseitig als Geschenk aus Gottes Hand annehmen und ihre Gemeinschaft im Vertrauen auf seinen Segen führen möchten.
Wegen des Termins für die kirchliche Trauung, der nach der standesamtlichen Eheschließung liegen muss, sollte man sich frühzeitig mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer in Verbindung setzen.
Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist, dass mindestens ein Ehepartner Mitglied der evangelischen Kirche und beide Ehepartner Mitglied einer christlichen Kirche sind. Geschiedene können eine kirchliche Trauung feiern, wenn sie eine neue Ehe schließen.
Die sog. Trau-Agende ist die Grundlage für den Ablauf der kirchlichen Trauung. Für gleichgeschlechtliche Paare ist sie gleichermaßen gültig (und wo nötig sinngemäß anzupassen).
Mit konfessionsverschiedenen Paaren kann ein evangelischer Traugottesdienst gefeiert werden, auf Wunsch mit Beteiligung des Geistlichen einer anderen christlichen Konfession (Ökumenische Trauung). Wenn über das römisch-katholische Pfarramt eine Befreiung (Dispens) von der Eheschließungsform (Formpflicht) eingeholt wurde, wird die evangelische Trauung auch von der katholischen Kirche als Eheschließung anerkannt.
Die kirchliche Trauung in der Heimatgemeinde mit Pfarrerin oder Pfarrer ist grundsätzlich gebührenfrei. Kosten können jedoch anfallen, wenn der Gottesdienst auf eine besondere Weise gestaltet wird (z. B. besonderer Blumenschmuck, besondere Musik) oder woanders als im üblichen Gottesdienstraum der Gemeinde gefeiert werden soll (z. B. Heizkosten einer sonst geschlossenen Kirche).