Sie wollen Ihr Kind taufen lassen?
Irgendwann taucht vielleicht die Frage auf: Sollen wir unser Kind nicht bald taufen lassen?
Dann sind Sie erstmal beim Gemeindebüro an der richtigen Adresse, denn hier werden die Termine koordiniert und Sie bekommen ein Formular zugeschickt.
Auf dieser Homepage finden Sie in dem Beitrag „Taufen in unserer Gemeinde“ die anstehenden Termine der Taufgottesdienste.
Die Pfarrerin oder der Pfarrer, die oder der den Gottesdienst an Ihrem Wunschdatum hält, wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bei uns wurde die Taufe bisher im Gottesdienst am Sonntagmorgen gefeiert. Weil Taufgottesdienste anders verlaufen als andere Gottesdienste, gibt es inzwischen spezielle Tauftermine.
Einmal im Monat feiern wir Taufen am späten Sonntagvormittag im kleinen Kreis der Familien.
Als “Hausaufgabe” werden Sie gebeten, einen Taufspruch auszuwählen. Dies ist ein Bibelvers als Segenswunsch, der Ihr Kind ein Leben lang begleiten möge. Alles Weitere wird dann in einem Taufgespräch besprochen und geklärt.
Wenn Sie Ihr Kind in der Gemeinde taufen lassen, zu der Sie gehören, brauchen Sie keine weiteren Unterlagen.
Wenn die Taufe woanders stattfinden soll, müssen Sie bei Ihrem zuständigen Gemeindeamt (da, wo Sie Ihren ersten Wohnsitz angemeldet haben) eine Erlaubnis einholen. Das ist eine reine Formsache und heißt „Dimissoriale“.
Wenigstens ein Elternteil muss evangelisch sein. Schwer zu vermitteln ist, warum Eltern, die keiner Kirche angehören, für ihr Kind etwas anderes möchten.
Der oder die Paten haben zum Täufling eine besondere Beziehung. So sollte es jedenfalls sein. Paten unterstützen die Eltern in der Erziehung der Kinder und übernehmen ebenso wie die Eltern stellvertretend das Leben im christlichen Glauben, das heißt sie leben ihm beispielhaft vor, was christliches Leben bedeuten kann.
Dazu müssen sie selbstverständlich einer christlichen Kirche angehören, also getauft und konfirmiert (bzw. gefirmt) und nicht ausgetreten sein. Dies wird in einem Patenschein beurkundet, den das für den Paten zuständige Gemeindeamt ausstellt. Ihn müssen Sie zur Taufanmeldung vorlegen.
Natürlich ist es einem evangelischen Pfarrer angenehm, wenn auch die Paten evangelisch sind. Zwingend ist das jedoch nicht.
Übrigens gibt es keine fest vorgeschriebene Zahl von Paten.
Sollte Ihr Kind schon älter sein, so hat es die Chance, dass es seine Taufe bewusst miterlebt und sich später daran erinnern kann.
Vielleicht hatten Sie auch überlegt, dass Ihr Kind selbst über seinen Glauben entscheiden soll, wenn es das kann. Auf jeden Fall gilt ansonsten alles genauso wie bei der Taufe eines Säuglings. Sollte Ihr Kind allerdings schon dem Konfirmandenalter nahe sein, so überlegen Sie doch, ob es nicht im Zusammenhang mit der Konfirmandenzeit getauft werden soll.
Übrigens:
Sollte es bei Ihrem Wunsch nach der Taufe nicht um Ihr Kind, sondern um Sie selbst gehen, dann ist das eine Erwachsenentaufe. Die läuft ein wenig anders ab.



