Gemeindestiftung

 In der Sitzung am 06. Februar 2024 hat das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Erkrath beschlossen, das am 12. Juli 2011 begonnene Projekt, eine selbstständige Gemeindestiftung zu errichten, nicht mehr weiter zu verfolgen.

Die zurück gestellten Mittel (rd. 104 T€) werden bis auf den Betrag von 25 T€ dem Gemeindegeld zugeführt. 25T€ werden in eine neu zu bildende Rücklage für diakonische Zwecke übertragen.

Die für den Stiftungszweck seinerzeit zurück gestellten Mittel kamen vor allem aus der Auflösung zweckgebundener und nicht mehr realisierbarer Rücklagen (z.B. zur Errichtung eines Glockenturms in Unterfeldhaus, Brennofen für Jugendarbeit) sowie zum kleineren Teil auch aus Kollekten.

Es waren vor allem drei Überlegungen, die letztlich zu diesem Beschluss geführt haben:

  1. Der Kreissynodalvorstand hatte der Errichtung der selbstständigen Stiftung nicht zugestimmt: “Der Kreissynodalvorstand sieht die Bildung einer selbständigen Stiftung, gerade mit Hinblick auf die Gesamthaushaltslage der Ev. Kirchengemeinde Erkrath … als nicht wirtschaftlich und strategisch sinnvoll an.”
  2. Bei der Prüfung des Stiftungskapitals durch das Land hat sich herausgestellt, dass das Land NRW die Errichtung von Stiftungen mit einem Stiftungskapital von lediglich 100 T€ nicht genehmigt. Eine Erhöhung des Stiftungskapitals wäre demnach erforderlich gewesen. 
  3. Eine selbstständige Stiftung erfordert entsprechende Organe (mindestens Vorstand und Kuratorium) und sie unterliegt der Prüfungspflicht. Beides, insbesondere die Wirtschaftsprüfung, ist mit relativ hohen Kosten verbunden, die durch Erträge der Stiftung durch das Kapital im schlimmsten Fall nicht aufgefangen werden können.